Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Bauspezifische Werkvertraege Glinde

Juristische Baubetreuung

Aufgrund unserer Erfahrung in der Vorbereitung und Abwicklung von komplexen Bauprozessen sowie der Konzeption und Gestaltung bauspezifischer Werkverträge haben wir uns seit Jahren einem Beratungsgebiet zugewandt, welches eine enorme Bedarfslücke ausfüllt: der Bau – Vollbetreuung. Der Bauanwalt als juristischer Projektkoordinator schließt hier die Beraterlücke zwischen dem Architekten als auch dem technischen Projektbetreuer und den ausführenden Firmen.

In Kooperation mit vereidigten Sachverständigen und Fachleuten beraten wir den Bauherren bei der Erstellung gewerblicher und privater Großbauvorhaben vom Projektbeginn an.

Wir sind behilflich beim Grundstücksankauf, dem Baugenehmigungsverfahren sowie der Finanzierung.

Während der Erstellungsphase begleiten wir den Bauherren als Bauanwalt, führen den baurelevanten Schriftverkehr mit den beteiligten Unternehmern und den Behörden; wir wickeln den Zahlungsverkehr über Treuhandkonten ab, überwachen die Terminvorgaben und bereiten die förmlichen Abnahmen vor. Wir überprüfen die vom Architekten vorbereiteten Schlussabrechnungen, fertigen eine Kostenzusammenstellung, dokumentieren die Gewährleistungsfristen und überwachen die Mängelbeseitigung.

Kurzum: Wir bieten ein komplettes Projektcontrolling gegenüber sämtlichen an der Planung und Ausführung Beteiligten.
Das heißt: Wir bieten dem Bauherren einen wirtschaftlichen und juristischen Vollbetreuungsservice, der die Betreuungspalette zum Architekten und den Sonderfachleuten schließt.
Die Betreuungsvergütung ist Verhandlungssache und richtet sich sowohl nach der Objektgröße als auch dem im Einzelfall notwendigen Zeitaufwand. Sie kann als Pauschal- oder Zeithonorar vereinbart werden.

  • Beratung und Betreuung im bauplanungsbehördlichen und bauordnungsbehördlichen Bereich bis zur Baugenehmigung einschließlich verwaltungsgerichtlicher Durchsetzung
  • Beratung und Betreuung im öffentlichen Vergabeverfahren
  • Vertragsrecht und Vergütungsrecht für Architekten
  • Erstellung und Prüfung von Bauwerksverträgen nach BGB oder VOB/B sowie von Nachunternehmerverträgen
  • Baubegleitende Beratung bis hin zur Bau-, bzw. Auftragsfertigstellung
  • Führung von Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren
  • Steuerliche Betreuung in Fragen des Baurechts
  • Beratung und steuerliche Beratung beim Grundstückskauf und Immobilienkauf
  • Betreuung und Beratung beim Immobilienerwerb vom Bauträger
  • Erstellung und Prüfung von Bauträgerverträgen
  • Hilfestellung bei der Immobilienfinanzierung
 
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